Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 16.04.2023
im Ferienhaus "An der Lamme", Bodenburger Straße 52, 31162 Bad Salzdetfurth
- im Folgenden "Ferienhaus" genannt –
vertreten durch die Eigentümer Tanja Pohl-Hagemeier und Wilfried Hagemeier,
Telefon: +49 (0)5063 2093150 Mobil: +4915221740084
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-im Folgenden „Vermieter“ genannt-
Lieber Gast!
-im Folgenden „Besteller“ genannt-
Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen; sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen einschließlich für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumen.
- 1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung sowie alle für den Besteller erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters Geschäftsbedingungen des Bestellers finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
- 2. Abschluss des Vertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag ist abgeschlossen und rechtkräftig, sobald das Ferienhaus bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Eine Vermietung an Gruppen erfolgt nur an Sportgruppen wie z. Bsp.: MTB, Tennis, Golf, etc. nach gesonderter Absprache und schriftlicher Bestätigung. Freizeitgruppen, Jugendgruppen bzw. Anmietungen für Junggesellenabschiede oder sonstige Feiern sind nicht möglich. Eine Vermietung zur Unterbringung von Firmenmitarbeitern ist nach Absprache möglich.
- 3. Leistungen, Preise und Nebenkosten
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Strom, Heizung und Wasser sind im üblichen Rahmen zu Wohnzwecken inklusive.
- 4. Zahlungsbedingungen, Kaution
Für die Buchungen verlangt der Vermieter eine Vorauszahlung von 100% des vereinbarten Preises. Nach der Buchungsbestätigung ist eine 1. Rate von 30% des Gesamtpreises fällig und auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung ist per Überweisung bis spätestens 6 Wochen vor Anreise zu leisten. Eine Erinnerung dazu erfolgt nicht. Erfolgt eine Buchung innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt so ist sofort die volle Summe zu überweisen. Sollte die Buchung so kurzfristig erfolgen, dass keine Überweisung mehr zustande kommen kann, erfolgt die Bezahlung bar in voller Höhe bei Hausübergabe. Geht die 1. Rate nicht innerhalb von zwei Wochen nach Buchungsbestätigung auf dem Konto des Vermieters ein, so ist der Vermieter zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt kann per E-Mail oder Brief erfolgen. Der Vermieter versucht Ihnen viele Dinge zur Verfügung zu stellen und geht davon aus, dass Sie alles ordentlich behandeln. Sollte jedoch einmal ein Schaden entstehen, möchte er darüber nicht streiten. Aus diesem Grund ist bei Buchung eine Kaution in Höhe von 150 Euro zu leisten. Sollten nach Abreise keine Beanstandung sein, wird diese innerhalb von einer Woche nach Abreise zurückerstattet. Bestehen bereits Schäden bei Übernahme, sind diese vom Besteller zu dokumentieren, um Streitigkeiten zu vermeiden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten oder Voucher anzunehmen.
- 5. Rücktritt, Stornierung bzw. Widerruf
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von Ihrer Buchung zurücktreten. Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Erklärung beim Vermieter. Der Rücktritt vom Mietvertrag ist bis einschließlich 30 Tage vor Ankunft kostenfrei möglich. Danach wird eine Entschädigung in Höhe von 60% des Buchungsbetrages berechnet. Bei Nichtanreise ohne Stornierung ist 90% des Buchungsbetrages zu entrichten. Das Ferienhaus ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommenes anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden und die Stornierungsgebühren für den Gast niedrig zu halten. Ihnen bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden dem Vermieter gegenüber nachzuweisen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
- 6. Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage durch den Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist
- 7. An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10:00 Uhr zu verlassen. Das Ferienhaus muss bis spätestens 20:00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann der Vermieter über das Ferienhaus verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Zwecks Schlüsselübergabe ist die Ankunft dem Vermieter 3-5 Tage vor Anreise per E-Mail oder Anruf bekannt zu geben. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
- 8. Ferienhaus
Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Ein Zylinderschloss mit 3 Schlüsseln austauschen kostet 50,00 Euro. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Ferienhaus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen. Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Besteller verpflichtet, bei Verlassen die Fenster und Türen geschlossen zu halten. Das Wäsche trocknen ist im Haus untersagt. Ein Wäscheständer steht zur Verfügung und kann im Garten aufgebaut werden. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
- 9. Aufenthalt
Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Haus von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht. Sollte der Aufenthalt durch höhere Gewalt nicht mehr möglich sein, verlässt der Mieter das Haus sofort. Der Vermieter trägt dafür keine Kosten.
- 10. Reinigung und Endreinigung
Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Die Reinigung der Küche ist vom Besteller selber durchzuführen und ist nicht bei der Endreinigung inkludiert. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer sind zu entleeren und der Kühlschrank muss ausgeräumt sein. Die Betten sind abzuziehen und mit den benutzten Handtüchern in die Badewanne zu werfen. Der Vermieter lässt die weitere Endreinigung durchführen, dazu gehören neben dem normalen Reinigen die Nutzung von Desinfektionsmitteln.
- 11. Nutzung eines Internetzugangs
11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
11.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.
11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigte Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
- 12. Technische Einrichtungen und Anschlüsse, sowie die Benutzung mitgebrachter Geräte und Sachen
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Ferienhauses bedarf dessen Zustimmung in Textform. Störungen an vom Ferienhaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Ferienhaus diese Störungen nicht zu vertreten hat.
- 13. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen, im Haus verbliebene Dinge
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in dem Ferienhaus. Das Ferienhaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen dürfen keine Schäden am Haus hinterlassen. (Löcher in Wänden, Reste von Klebstreifen etc.). Alle mitgebrachten Sachen sind nach Ende der Vermietung unverzüglich zu entfernen und mitzunehmen. Unterlässt der Gast das, darf das Ferienhaus die Entfernung und Entsorgung zu Lasten des Gastes vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Ferienhaus, kann das Ferienhaus für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- 14. Haftung
Der Besteller des Ferienhaues bzw. der Gast als solcher haften dem Vermieter in vollem Umfang für durch ihn selbst oder seine Gäste verursachte Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sind ausgeschlossen. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Räume oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren. Für Wertgegenstände und Bargeld wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände sowie Bargeld sind immer unter Aufsicht zu halten. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- 15. Nichtrauchen im Ferienhaus
Das Ferienhaus ist ein Nichtraucherhaus. Im Garten darf geraucht werden. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Ferienhaus das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Ferienhauses einen Betrag in Höhe von EUR 150,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
- 16. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren muss mit dem Vermieter abgesprochen werden. Die Widerrechtliche Mitbringung von Haustieren rechtfertigt die sofortige Aufhebung des Mietvertrages. Ausnahme sind jedoch Blinden-. Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Ein entsprechender Nachweis für deren Notwendigkeit ist zu erbringen.
- 17. Datenschutzhinweise
Ihre Daten werden nur für die sich für uns aus den Gesetzen ergebenden Pflichten verarbeitet. Eine Verarbeitung aus kommerziellen Zwecken findet nicht statt - siehe auch Datenschutzerklärungen.
- 18. Verbraucherstreitbeilegung
Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Weitere Informationen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG.)
Unsere E-Mail für Verbraucherbeschwerden lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
- 19. Schlussbestimmungen
Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Ferienhauses. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Ferienhaus diese schriftlich bestätigt hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.